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   BFH, 01.06.1967 - V 228/64   

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https://dejure.org/1967,2060
BFH, 01.06.1967 - V 228/64 (https://dejure.org/1967,2060)
BFH, Entscheidung vom 01.06.1967 - V 228/64 (https://dejure.org/1967,2060)
BFH, Entscheidung vom 01. Juni 1967 - V 228/64 (https://dejure.org/1967,2060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen neuer Tatsachen bei Mängeln des Buchnachweises - Umfang einer Umsatzsteuersonderprüfung oder einer Betriebsprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 69, 231
  • BFHE 89, 231
  • BStBl III 1967, 736
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.09.1966 - VI 117/65

    Rechtmäßigkeit der Bindung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung an eine

    Auszug aus BFH, 01.06.1967 - V 228/64
    Zwar enthält das erst nach Eingang der Revisionsbegründung erlassene Urteil des BFH VI 117/65 vom 23. September 1966 (BFH 87, 73, BStBl III 1967, 23) Ausführungen, die der vom Stpfl. vertretenen Ansicht entsprechen.

    Die im BFH-Urteil VI 117/65 (a.a.O.) entwickelten Rechtsgrundsätze lassen sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen.

    Es scheidet also im vorliegenden Falle im Gegensatz zum BFH-Urteil VI 117/65 (a.a.O.) die Möglichkeit aus, daß der Betriebsprüfer, wie in einer ordentlichen Betriebsprüfung üblich, die Buchführung des Steuerpflichtigen eingehend geprüft, etwaige Mängel erkannt und diese Mängel im Betriebsprüfungsbericht dem FA nicht dargestellt hat.

    Es fehlt damit an einem Wissen des Prüfers, das wie im BFH-Urteil VI 117/65 (a.a.O.) als Wissen des zur Entscheidung berufenen Beamten des FA betrachtet werden könnte.

  • BFH, 13.09.1972 - I R 240/70

    Forderungen aus Lieferungen - Feststellung der Nichtaktivierung - Bilanzstichtag

    Während die Berichtigung einer Veranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Bekanntwerden neuer Tatsachen oder Bewetsmittel, die eine höhere Veranlagung rechtfertigen, nicht im Ermessen des FA liege (BFH-Urteil IV 208/58 vom 17. November 1960, StRK, Einkommensteuergesetz § 4, Rechtsspruch 374), gelte dies für den Umfang einer Betriebsprüfung grundsätzlich nicht (BFH-Urteil V 228/64 vom 1. Juni 1967, BFH 89, 231, BStBl III 1967, 736).
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